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Wird die 24-stündige Behandlungspflege von einer anderen Pflegekraft erbracht als die Grundpflege, sind die Kosten für die Behandlungspflege in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen. Dabei darf sie weder den Zeitaufwand für Grundpflege noch das Pflegegeld in Abzug bringen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
In den zu entscheidenden Fällen benötigen die jeweils sehr schwer erkrankten
Die Richter beider Instanzen gaben den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 11076
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