kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die am Körper der privat versicherten Ehefrau eines Versicherten durchgeführt werden, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Der 1968 geborene Kläger aus dem Lahn-Dill-Kreis ist gesetzlich, seine Frau privat krankenversichert. Aufgrund der eingeschränkten Zeugungsfähigkeit des Ehemanns unterzog sich das Paar im Jahr 2004 einer künstlichen Befruchtung. Die
Die Richter beider Instanzen erklärten, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/08 des LSG Hessen vom 17.12.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessisches-LSG_L-1-KR-14307_Bei-kuenstlicher-Befruchtung-nur-begrenzte-Kostenuebernahme~N7159
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7159
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.