wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.07.2009
L 1 KR 129/07 -

Keine Befreiung von Versicherungspflicht durch Gründung einer AG

Vorstandsmitglieder von Vor-AG nicht von Versicherungspflicht ausgenommen

Wer eine Aktiengesellschaft nur zur Umgehung der Rentenversicherungspflicht gründet, kann nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass er von der Beitragspflicht befreit wird. Dies hat das Sozialgericht Darmstadt entschieden.

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Bis 2003 galt dies für alle Beschäftigungen von Vorstandsmitgliedern. Zahlreiche abhängig Beschäftigte gründeten aufgrund dieser Gesetzeslage Aktiengesellschaften mit dem Ziel, sich der Versicherungspflicht zu entziehen. Um diesem Missbrauch zu begegnen, beschränkte der Gesetzgeber zum 1. Januar 2004 die Versicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern auf Beschäftigungen in dem entsprechenden Unternehmen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes blieben die zum Stichtag 6. November 2003 versicherungsfreien Beschäftigungen in anderen Unternehmen auch weiterhin versicherungsfrei.

Im konkreten Fall gründete ein abhängig Beschäftigter aus dem Landkreis Gießen am 6. November 2003 eine Aktiengesellschaft mit dem Unternehmenszweck „Verwaltung des eigenen Vermögens“. Als Vorstandsmitglied dieser AG beantragte er im Oktober 2004 die Feststellung der Rentenversicherungsfreiheit hinsichtlich seiner abhängigen Beschäftigung. Die hierfür zuständige Krankenkasse lehnte dies mit der Begründung ab, die AG sei nur zur Umgehung der Rentenversicherungspflicht gegründet worden.

Vertrauensschutz nur bei Eintragung im Handelsregister

Die Richter beider Instanzen verneinten ebenfalls die Versicherungsfreiheit. Auch auf Vertrauensschutz könne er sich nicht berufen. Die AG sei zum gesetzlichen Stichtag noch nicht in das Handelsregister eingetragen gewesen. Vorstandsmitglieder einer sogenannten Vor-AG seien vor der Gesetzesänderung hinsichtlich ihrer anderweitigen Beschäftigungen nicht von der Versicherungspflicht ausgenommen gewesen. Der Kläger sei daher hinsichtlich seiner abhängigen Beschäftigung weiterhin rentenversicherungspflichtig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/09 des Hessischen LSG vom 22.07.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-1-KR-12907_Keine-Befreiung-von-Versicherungspflicht-durch-Gruendung-einer-AG.news8192.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8192 Dokument-Nr. 8192

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.