wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2007
 L 2 R 366/05 ZVW -

Rentenversicherung muss volle Kindererziehungszeit auch bei Wechsel in ein Versorgungswerk anrechnen

Kindererziehungszeiten (KEZ) müssen in der Rentenversicherung auch dann vollständig anerkannt werden, wenn Mütter oder Väter vor Ablauf der 3jährigen KEZ in ein berufsständisches Versorgungswerk wechseln. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall hatte eine junge Mutter aus Eschborn anderthalb Jahre nach der Geburt ihres Kindes eine Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin aufgenommen, war Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen geworden und hat sich von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Gleichzeitig beantragte sie bei der Deutschen Rentenversicherung, ihr die Kindererziehungszeiten in voller Höhe, also für drei Jahre, anzuerkennen. Das lehnte die Versicherung ab, da die Rechtsanwältin zum Zeitpunkt ihres Wechsels erst anderthalb Jahre Kindererziehungszeit realisiert habe. Den Rest müsse sie sich vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte anerkennen lassen.

Die Darmstädter Richter gaben der Rechtsanwältin recht. Da das berufsständische Versorgungswerk keine Leistungen für die Zeiten der Kindererziehung vorsehe und da gleichzeitig ein Benachteiligungsverbot für Familien, deren Eltern sich der Kindererziehung widmen, gelte, müsse die gesetzliche Rentenversicherung hier als subsidiares System "einspringen". Ob die Satzung des Versorgungswerkes, die eine rentenrechtliche Berücksichtigung von KEZ nicht vorsieht, verfassungskonform ist, hatte der Senat nicht zu entscheiden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/07 des LSG Hessen vom 02.07.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_-L-2-R-36605-ZVW_Rentenversicherung-muss-volle-Kindererziehungszeit-auch-bei-Wechsel-in-ein-Versorgungswerk-anrechnen.news4468.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4468 Dokument-Nr. 4468

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.