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Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Klägers. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten sei hinsichtlich der
Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ergebe sich aus dem Anstellungsvertrag, so das Landesarbeitsgericht. Aus diesem erwachse ein arbeitgeberseitiges
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2022
Quelle: Hessische Landesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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