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Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat den Streik im Eisenbahnbetrieb in dem Eilverfahren der DB-Gesellschaften gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nicht untersagt.
Das Gericht hat das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vortag bestätigt und die Berufung der DB-Gesellschaften zurückgewiesen.
Wie der zuständige Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Peter Gegenwart, ausführte, sei der
Bei dem
Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2021
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, ra-online (pm/pt)
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