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Ein Handwerker, der in seinem Betrieb grob fahrlässig einen Schaden verursacht, ist wie ein Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu diesem Ergebnis kam das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der damals 46 Jahre alte Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist gelernter Schlosser und war seit vielen Jahren praktisch ausschließlich und regelmäßig weisungsunterworfen in einem Milchwerk in Hessen tätig. Das Milchwerk produzierte u.a. Milch- und Kaffeepulver in mehreren Trocknungsanlagen. Am 13. August 2008 hatte der beklagte
Mit der vorliegenden Klage verlangte die federführende Versicherung von dem
Nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat der beklagte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 15857
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