kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mehrere Klagen gegen den so genannten verlängerten Horizontallandeanflug auf die Südbahn und die Nordwest-Landebahn des Flughafens Frankfurt Main abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die Schwelle zur Unzumutbarkeit durch die entstehenden Lärmbelastungen für die Betroffenen nicht überschritten.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagten der Main-Kinzig-Kreis und ein privater Grundeigentümer aus der Gemeinde Hasselroth (OT Niedermittlau) gegen den so genannten verlängerten Horizontallandeanflug auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) des Flughafens Frankfurt Main.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage jedoch ab und bestätigte mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung, der zufolge die durch Rechtsverordnung festzulegenden An- und Abflugverfahren der sicheren und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs dienen, dessen Kapazität durch das in einem gesonderten Verfahren zuvor planfestgestellte Vorhaben zum Bau bzw. zum Ausbau eines Flughafens bestimmt wird. Aber auch Lärmbelange potenziell Betroffener seien bei der Festlegung bzw. bei der Änderung von An- und Abflugverfahren in eine Abwägung einzustellen, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vorzunehmen habe. Diese Abwägung erfolge jedoch nicht nach den rechtlichen Grundsätzen des Planungsrechts für den Bau bzw. Ausbau eines Flughafens als solchen, bei dem sicherheitsrechtliche Vorschriften über die Festsetzung von Flugverfahren nicht zu berücksichtigen seien.
Die Beteiligung Lärmbetroffener im Verfahren zur Festlegung bzw. Änderung von An- und Abflugverfahren werde durch die gesetzlich vorgesehene Fluglärmkommission gewahrt. Weitergehende Beteiligungsrechte ergäben sich weder aus den gesetzlichen Vorschriften des Planungsrechts noch aus den Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls schon im Planfeststellungsverfahren über Anlage oder Ausbau eines Flughafens durchzuführen sei.
Der Umfang der vom Bundesaufsichtsamt anzustellenden Ermittlungen von betroffenen Lärmbelangen als auch die sachliche Rechtfertigung bei Festsetzung oder bei Änderung von An- und Abflugverfahren sei nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung davon abhängig, ob die drohende Lärmbelastung die Unzumutbarkeitsschwelle erreicht oder gar überschreitet. Diese Schwelle werde durch das Fluglärmschutzgesetz definiert, an dessen Verfassungsmäßigkeit der Senat keine Zweifel habe.
Im Fall der Kläger sei die Schwelle zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessischer-VGH_9-C-57312T_Klage-gegen-den-verlaengerten-Horizontalanflug-zum-Flughafen-Frankfurt-Main-erfolglos~N16896
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16896
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.