kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat unter Abänderung einer anders lautenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die Erhebung von Studienbeiträgen durch die Justus-Liebig-Universität Gießen abgelehnt.
Der 8. Senat gab damit einer Beschwerde der Universität statt, die im September 2007 auf der Grundlage des Hessischen Studienbeitragsgesetzes erstmals einen Grundstudienbeitrag in Höhe von 500 € je Semester ab Wintersemester 2007/2008 gegen den Antragsteller, einen Medizinstudenten, festgesetzt hatte.
Das Verwaltungsgericht Gießen hatte dem Eilantrag stattgegeben, weil es erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetzes im Hinblick auf Artikel 59 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen hatte, der folgenden Wortlaut hat: In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.
Der Verwaltungsgerichtshof äußerte hingegen bei seiner jetzt getroffenen Entscheidung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes, sondern ließ diese Frage im Hinblick auf eine in Kürze zu erwartende Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs in dieser Angelegenheit letztlich offen. Selbst wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen würden, komme der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, weil die im Studienbeitragsgesetz getroffene Regelung, wie sie durch die Gießener Universität umgesetzt worden sei, die Auswirkungen der Beitragspflicht in einer bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs hinnehmbaren Weise "abfedere". Da der Antragsteller, sofern er die Beiträge gegenwärtig nicht selbst aufbringen könne, ohne Bonitätsprüfung und Sicherheiten ein staatliches Darlehen zur Deckung der Beiträge aufnehmen könne, dessen Tilgung erst zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und nur bei dann bestehender Leistungsfähigkeit beginne, habe die Beitragsregelung für ihn gegenwärtig überhaupt keine messbaren wirtschaftlichen Auswirkungen. Hinzu komme, dass die Universität im Beitragsbescheid die Rückzahlung geleisteter Beiträge zugesichert habe für den Fall, dass sich die gesetzliche Regelung als verfassungswidrig erweisen sollte. In diesem Fall hätte die angegriffene gesetzliche Regelung für den Antragsteller überhaupt keine negativen Auswirkungen, vor denen er jetzt durch eine einstweilige Anordnung zu schützen wäre. Sofern das Studienbeitragsgesetz hingegen der verfassungsrechtlichen Überprüfung durch den Staatsgerichtshof standhalten sollte, seien die damit verbundenen Nachteile rechtmäßig und vom Antragsteller hinzunehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 9/2008 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 27.03.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessischer-VGH_8-TG-249307_Hessen-Kein-einstweiliger-Rechtsschutz-gegen-die-Erhebung-von-Studienbeitraegen-in-Hessen~N5815
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5815
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.