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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.01.2008
8 B 17/08 -

Hessischer Rundfunk zur Ausstrahlung von NPD-Wahlwerbung verpflichtet

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens den Hessischen Rundfunk verpflichtet, einen Fernsehwerbespot des NPD-Landesverbandes Hessen zur Landtagswahl im heutigen Abendprogramm des Fernsehens auszustrahlen. Damit hatte die Beschwerde des NPD-Landesverbandes gegen einen anders lautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Januar 2008 Erfolg.

Der Hessische Rundfunk hatte die Ausstrahlung des Werbespots im Rahmen der Wahlwerbung zur Hessischen Landtagswahl im Fernsehprogramm abgelehnt, weil der Inhalt nach Meinung des Senders gegen gesetzliche Vorschriften verstoße und den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (VG Frankfurt am Main, Beschluss v. 03.01.2008 - 10 G 4397/07(V) -) hatte sich dieser Begründung zum Teil angeschlossen und die Ablehnung einer Ausstrahlung des Werbespots insgesamt für rechtmäßig erachtet.

Dieser Auffassung ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Beschwerdeentscheidung nicht gefolgt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/08 des VGH Hessen vom 04.01.2008

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