wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2009
8 A 1891/09 -

Ruhestandsbezüge: Keine Doppelversorgung für früheren Bundesminister der Finanzen Hans Eichel

Berufung der Stadt Kassel in der Versorgungssache Eichel hatte Erfolg

Die Stadt Kassel braucht ihrem früheren Oberbürgermeister Hans Eichel nach seinem Eintritt in den Ruhestand aus dem Amt des Bundesministers der Finanzen keine Ruhestandsbezüge zu zahlen, weil der ihm an sich gegenüber der Stadt zustehende Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von monatlich 6.344,81 € wegen des höheren Ruhegehaltsanspruchs als ehemaliger Bundesminister ruht. Dies hat der Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschieden und der Berufung der Stadt Kassel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. April 2008 stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt zur Neubescheidung des Klägers über das Ruhen seiner Versorgungsbezüge verpflichtet, was im Ergebnis bedeutet hätte, dass die Stadt ihrem früheren Oberbürgermeister die erworbenen Versorgungsbezüge zusätzlich zu seinem Ruhegehalt als ehemaliger Bundesminister in voller Höhe hätte zahlen müssen. Diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht mit der Auffassung begründet, die umstrittene Ruhensregelung in § 20 Abs. 1 Bundesministergesetz sei auf den Kläger nicht anwendbar, weil dieser nicht wegen seiner Berufung zum Bundesminister aus seinem vorherigen Amt als hessischer Ministerpräsident ausgeschieden sei und deshalb der Bund seine in diesem Amt erworbenen Versorgungsansprüche nicht übernommen habe. Diese Vorschrift solle nur eine Überversorgung durch den Bund vermeiden. Als Ministerpräsident war Eichel nach achtjähriger Amtszeit am 7. April 1999 zurückgetreten, am 12. April 1999 war er zum Bundesminister der Finanzen ernannt worden.

Bund muss als letzter Dienstherr Eichels volles Bundesminister-Ruhegehalt zahlen - Übernahme einer früheren Versorgung nicht erforderlich

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sah das jetzt anders: die Übernahme einer früheren Versorgung sei nicht erforderlich, da § 20 Abs. 1 Bundesministergesetz nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Regelungszusammenhang in Übereinstimmung mit beamtenrechtlichen Grundsätzen dahin auszulegen sei, dass der Bund als letzter Dienstherr eines Bundesministers dessen volles Bundesminister-Ruhegehalt zu zahlen habe und vorher erworbene Versorgungsansprüche auch gegenüber anderen Körperschaften bis zu deren Höhe ruhten, also nicht zu zahlen seien. Diese Regelungen dienten der Vermeidung einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Doppelversorgung im Ruhestand befindlicher Beamter und sonstiger Amtsträger aus öffentlichen Mitteln, wobei von der Einheit aller öffentlichen Haushalte auszugehen sei. Trotz gewisser verfassungsrechtlicher Probleme hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in diesem Bereich und der Art der Beteiligung des Bundesrates bei der Beratung des Bundesministergesetzes sei § 20 Abs. 1 dieses Gesetzes ebenso auszulegen wie die der Vermeidung einer Doppelversorgung dienenden Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes. Dass der Bund mangels Gesetzgebungskompetenz keine entsprechenden Regeln für die Mitglieder von Landesregierungen aufgestellt habe, sei in diesem Zusammenhang unerheblich, läge an der Sonderstellung dieser Amtsverhältnisse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2009
Quelle: ra-online, Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessischer-VGH_8-A-189109_Ruhestandsbezuege-Keine-Doppelversorgung-fuer-frueheren-Bundesminister-der-Finanzen-Hans-Eichel.news8558.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8558 Dokument-Nr. 8558

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.