wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.09.2011
6 A 1005/10.A -

Hessischer VGH zum Flüchtlingsstatus für iranische Regimekritiker

BRD ist verpflichtet iranischen Staatsangehörigen wegen ernsthaften Risikos einer politischen Verfolgung im Heimatland Status als Flüchtlinge zuzuerkennen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer iranischen Staatsangehörigen und ihrer Tochter - ebenfalls iranische Staatsangehörige - den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Die Klägerinnen haben ihr Heimatland im Jahre 2007 verlassen und hatten bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergeblich um die Anerkennung als Asylberechtigte und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nachgesucht.

Die beiden Klägerinnen der zugrunde liegenden Verhandlung unterhalten in Deutschland eigene Weblogs, in denen sie sich mit eigenen Beiträgen und mit Verweisung auf Internet- und Printveröffentlichungen anderer Personen und Organisationen kritisch mit der Lage im Iran und mit der Politik der iranischen Regierung auseinandersetzen. Der Zugang zu den Weblogs ist durch die iranischen Behörden teilweise gesperrt worden. Die Klägerinnen sind darüber hinaus exilpolitisch in einer oppositionellen iranischen Vereinigung in Hannover aktiv und haben in den von dieser Vereinigung herausgegebenen Publikationen mehrfach Artikel mit regierungskritischem Inhalt veröffentlicht.

Klägerinnen wegen regimefeindlicher Gesinnung ernsthaftem Risiko einer politischen Verfolgung im Iran ausgesetzt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist auf der Grundlage von Auskünften, die er zur Gefährdung von im Internet aktiven iranischen Oppositionellen eingeholt hat, davon ausgegangen, dass den Klägerinnen wegen ihrer durch Veröffentlichung und Verbreitung regierungsfeindlicher Beiträge über das Internet und durch das Engagement in einer oppositionellen Vereinigung in Deutschland offenbar gewordenen regimefeindlichen Gesinnung dem ernsthaften Risiko einer politischen Verfolgung im Iran ausgesetzt sind. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wurde deshalb verpflichtet den Klägerinnen den Status als Flüchtlinge zuzuerkennen. Ihren Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte haben die Klägerinnen in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs zurückgenommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2011
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessischer-VGH_6-A-100510A_Hessischer-VGH-zum-Fluechtlingsstatus-fuer-iranische-Regimekritiker~N12315

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12315 Dokument-Nr. 12315

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.