wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.12.2006
5 UE 3545/04 -

Pauschal erhöhter Steuersatz für sog. Kampfhunde in Frankfurt am Main unzulässig

Hundesteuersatz verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Festsetzung einer erhöhten Hundesteuer durch die Stadt Frankfurt am Main aufgehoben.

Geklagt hat der ehemalige Besitzer eines - zwischenzeitlich gestorbenen - Hundes der Rasse American Staffordshire. Aufgrund der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ist die Steuer für Hunde dieser Rasse - sowie für andere sog. Kampfhunde-Rassen - von 180,00 DM (90,00 €) auf 1.800,00 DM (900,00 €) erhöht worden. Dagegen wandte der Kläger ein, die Unterscheidung in der Hundesteuersatzung der Stadt zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunden (z. B.: Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier) und widerlegbar gefährlichen Hunden (z. B.: Bullterrier, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback) verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Sein Hund sei weder bissig, noch gefährlich oder aggressiv gewesen, was durch ein ärztliches Attest und ein Sachverständigengutachten belegt sei. Im Übrigen sei nicht nachvollziehbar, dass die Satzung verschiedene Hunderassen und deren Kreuzungen erfas-se, andere Hunderassen, wie z. B. Rottweiler und Dobermann jedoch nicht.

Anders als zuvor das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main befand der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass keine Gründe ersichtlich seien, die es rechtfertigen könnten, eine Differenzierung zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen und widerlegbar gefährlichen Rassen vorzunehmen. Zwar sei eine erhöhte Besteuerung von sog. Kampfhunderassen grundsätzlich zulässig. Sofern jedoch im Einzelfall nachgewiesen werde, dass ein zu diesen Rassen zählender Hund oder eine entsprechende Kreuzung keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und/oder Tieren aufweise, sei eine innerhalb dieser Rassen differenzierende Besteuerung nicht zulässig. Da die Festsetzung der Hundesteuer im Fall des Klägers auf der Grundlage einer solchen eine unzulässige Differenzierung nach Kampfhunderassen vorsehenden kommunalen Hundesteuersatzung erfolgt ist, hat der Verwaltungsgerichtshof den entsprechenden Steuerbescheid aus dem Jahr 1999 aufgehoben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2006
Quelle: ra-online, VGH Hessen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessischer-VGH_5-UE-354504_Pauschal-erhoehter-Steuersatz-fuer-sog-Kampfhunde-in-Frankfurt-am-Main-unzulaessig.news3463.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3463 Dokument-Nr. 3463

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.