wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.07.2019
4 B 866/19 -

Beengte Unterbringung von Fernfahrern in Mehrbettzimmern, mit Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern stellt keine Wohnnutzung dar

Vorliegen einer Beherbergung

Bei der beengten Unterbringung von Fernfahrern in Mehrbettzimmer, mit einer Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern, handelt es sich nicht um eine Wohnnutzung. Vielmehr ist darin eine Beherbergung zu sehen. Dies hat der Hessische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Wohngebäudes nutzte das Gebäude zur Unterbringung von Fernfahrern. Diese schliefen in Mehrbettzimmern und teilten sich eine Küche, ein Aufenthaltsraum und zwei Bäder. Insgesamt lebten in dem Haus 67 Personen. Im November 2018 untersagte die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die Nutzung des Wohnhauses zur Unterbringung der Fernfahrer. Sie hielt die Nutzung für nicht vereinbar mit der genehmigten Wohnnutzung. Gegen die Nutzungsuntersagung richtete sich der Eilantrag der Grundstückseigentümerin. Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Grundstückseigentümerin.

Kein Vorliegen einer genehmigten Wohnnutzung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Bei der räumlich beengten Unterbringung von Fernfahrern eines Unternehmens in einem Gebäude mit einer Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern in Mehrbettzimmern, deren Belegung einem ständigen Wechsel unterzogen ist, handele es sich nicht um eine Wohnnutzung. Vielmehr sei von einer Nutzung als Beherbergung auszugehen, die durch die genehmigte Wohnnutzung nicht mehr gedeckt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2020
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 20.03.2019
    [Aktenzeichen: 2 L 99/19.DA]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2020, 479Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 479
  • NVwZ-RR 2019, 943Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR), Jahrgang: 2019, Seite: 943

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessischer-VGH_4-B-86619_Beengte-Unterbringung-von-Fernfahrern-in-Mehrbettzimmernmit-Gemeinschaftskuecheeinem-Aufenthaltsraum-und-Gemeinschaftsbaedern-stellt-keine-Wohnnutzung-dar~N28714

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28714 Dokument-Nr. 28714

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.