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Der Verdacht der Alkoholabhängigkeit kann in einem waffenrechtlichen Verfahren auch durch ein im Rahmen eines fahrerlaubnisrechtlichen Verfahrens eingeholten medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt werden. Denn die Klärung der Frage der Alkoholabhängigkeit ist im Waffenrecht und Fahrerlaubnisrecht gleich. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 wurde der Inhaber zweier Waffenbesitzkarten wegen
Das Verwaltungsgericht Darmstadt lehnte den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Es hielt den sofortigen Widerruf der
Der Verwaltungsgerichtshof entschied zu Gunsten des Waffenbesitzers und hob daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Der Widerruf der
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs sei es unerheblich, dass das Gutachten eingeholt worden ist, um die Fahreignung des Waffenbesitzers nachzuweisen. Die Zweifel an der persönlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26243
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