wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2018
4 B 2217/17 -

Betrieb einer Alligator-Farm nur unter Auflagen nicht zu beanstanden

Besucherführungen begründen Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass der Erlass einer Anordnung zum Betrieb einer Alligatoren-Farm nur unter Auflagen rechtmäßig ist, da die Besucherführungen das Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen begründen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Regierungspräsidium Darmstadt dem Betreiber einer Alligator-Farm mit sofortiger Wirkung untersagt, Besuchern Zutritt zu Bereichen der Alligator-Farm zu gewähren, in denen keine durchgängige Trennbarriere zwischen Besuchern und den Tieren besteht, die einen körperlichen Kontakt zwischen Besuchern und Tieren ausschließt. Nur für volljährige Besucher soll dies möglich sein. Diese müssten zuvor über mögliche Gefahren für Leib und Leben ausreichend aufgeklärt werden und entsprechend einwilligen. Auch ein Sicherheitskonzept sollte der Betreiber der Behörde vorlegen.

Betreiber verneint Gefahr für Besucher

Der Unternehmer, der die Alligator-Farm seit vielen Jahren betreibt, ohne dass es bisher zu Zwischenfällen mit Besuchern kam, wandte ein, dass er über die Eignung zum Führen der Tiere verfüge. Diese seien von ihm überwiegend selbst gezüchtet worden, zahm und keine Gefahr für die Besucher. Davon hätte man sich durch einen Wesenstest der Tiere überzeugen können.

Beschwerde des Betreibers ändert nichts an Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde zurück und führte zur Begründung aus, dass das Beschwerdevorbringen des Betreibers eine Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Gunsten des Antragstellers nicht rechtfertige. Insbesondere sei das Regierungspräsidium als obere Naturschutzbehörde für den Erlass der Anordnungen zuständig und nicht auf den Erlass artenschutzrechtlicher Regelungen beschränkt.

Prüfung einer Ordnungswidrigkeit durch Haltung gefährlicher Tiere bedurfte keiner Entscheidung.

Zwar dürfte es fraglich sein, ob durch die bisherige Praxis der Besucherführungen eine Ordnungswidrigkeit vorliege, weil der Betreiber gefährliche Tiere einer wildlebenden Art sich frei umherbewegen lasse. Besucher würden aber nur nach vorheriger Anmeldung unter Aufsicht Zutritt erhalten. Ein Kontakt zu den Tieren sei damit nur einem geschlossenen Personenkreis möglich. Dies bedurfte aber keiner Entscheidung.

Bisherige Praxis der Besucherführungen stellt Verstoß gegen das Polizeirecht dar

Denn in der bisherigen Praxis der Besucherführungen sei ein Verstoß gegen das Polizeirecht zu erblicken. Die Besucherführungen begründen das Vorliegen einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Das Vorliegen einer solchen Gefahr habe die Behörde im angegriffenen Bescheid ausführlich und nachvollziehbar begründet und darauf zu Recht ihre Anordnungen gestützt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2018
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessischer-VGH_4-B-221717_Betrieb-einer-Alligator-Farm-nur-unter-Auflagen-nicht-zu-beanstanden.news25462.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25462 Dokument-Nr. 25462

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.