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Allein die Einordnung einer Musikgruppe als "extremistisch" rechtfertigt kein Auftrittsverbot. Vielmehr können mögliche Straftaten durch Auflagen und notfalls die Beendigung des Auftritts begegnet werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2019 sollte auf einer Kundgebung in Frankfurt a.M. zum Thema "Gegen Rassismus und Degeneration" eine linksgerichtete türkische
Der Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)
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