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Die Erhebung eines Zuschlags von 2 Euro für den personenbedingten Verkauf des „Schönes Wochenende Ticket“ am Schalter durch die Deutsche Bahn ist nicht zu beanstanden. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und wies damit die Berufung des Landes Hessen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zurück, mit welchem das Verwaltungsgericht Einschränkungen einer der Deutschen Bahn erteilten Tarifgenehmigung für das „Schönes Wochenende Ticket“ und weitere Regionaltickets aufgehoben hatte.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob die Bahn berechtigt ist, für den
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellt fest, dass es sich bei dem Zuschlag von 2 Euro für den personenbedingten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2010
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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