wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.09.2010
12 A 1337/10 -

Deutsche Bahn darf höhere Preise für Verkauf von „Schönes Wochenende Ticket“ und Regionaltickets am Schalter erheben

Regelung zählt als Beförderungsentgelt und unterliegt nach Allgemeinem Eisenbahngesetz keiner Genehmigungspflicht

Die Erhebung eines Zuschlags von 2 Euro für den personenbedingten Verkauf des „Schönes Wochenende Ticket“ am Schalter durch die Deutsche Bahn ist nicht zu beanstanden. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und wies damit die Berufung des Landes Hessen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt zurück, mit welchem das Verwaltungsgericht Einschränkungen einer der Deutschen Bahn erteilten Tarifgenehmigung für das „Schönes Wochenende Ticket“ und weitere Regionaltickets aufgehoben hatte.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob die Bahn berechtigt ist, für den Verkauf des „Schönes Wochenende Ticket“ am Schalter ein um 2 Euro höheres Entgelt zu verlangen als für den Verkauf am Automaten oder im Internet. Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde beanstandete diese Praxis, weil ältere und behinderte Kunden der Bahn durch diese Tarifbestimmung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminiert würden.

Keine Diskriminierung älterer und behinderter Nutzer durch Bedienzuschlag

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellt fest, dass es sich bei dem Zuschlag von 2 Euro für den personenbedingten Verkauf am Schalter um die Regelung eines Beförderungsentgeltes handele, das nach den gesetzlichen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) keiner Genehmigungspflicht unterliege. Bereits deshalb bleibe der Berufung der Erfolg versagt. Im Übrigen würden durch den Bedienzuschlag ältere und behinderte Nutzer nicht diskriminiert. Eine Benachteiligung gerade der über 60-jährigen Kunden der Bahn liege nicht vor, da ausweislich einer Befragung der DB-Kunden durch „infas“ ein gleich hoher Anteil der 45- bis 60-jährigen wie der über 60-jährigen Kunden Tickets am Schalter deshalb kaufe, weil sie Schwierigkeiten bei der Bedienung von Fahrkarten-Automaten hätten. Selbst wenn eine Benachteiligung vorläge, sei es sachlich gerechtfertigt, dass die Bahn den „Bedienzuschlag“ betriebskalkulatorisch wegen der höheren Kosten für einen Ticket-Verkauf durch Schalterpersonal in den Ticket-Preis einbeziehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2010
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hessischer-VGH_12-A-133710_Deutsche-Bahn-darf-hoehere-Preise-fuer-Verkauf-von-Schoenes-Wochenende-Ticket-und-Regionaltickets-am-Schalter-erheben~N10291

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10291 Dokument-Nr. 10291

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.