wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.08.2013
10 A 902/13 -

Kein Zusatzbeitrag für Wäschekennzeichnung in hessischen Pflegeheimen

Kennzeichnung von Wäschestücken Teil der Regelleistung Wäscheversorgung

Die Erhebung eines zusätzlichen Kostenbetrages für die Kennzeichnung von Wäsche bei Einzug in ein Pflegeheim ist in Hessen nicht zulässig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V., der u. a. in Frankfurt am Main ein Pflegeheim mit vollstationären Pflegeleistungen betreibt. Dieser Heimträger erhebt von den Heimbewohnern bei Einzug in die Pflegeeinrichtung einen einmaligen Betrag in Höhe von 50 Euro als Zusatzleistung für die Kennzeichnung von Wäschestücken. Diese Praxis wurde im Oktober 2010 von der Heimaufsichtsbehörde (Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt) beanstandet. Der Träger der Pflegeeinrichtung wurde angewiesen, für sämtliche pflegebedürftigen Heimbewohner, die im Pflegeheim in Frankfurt am Main bzw. in einem anderen Heim des Trägers wohnen, die Kennzeichnung von Wäschestücken als Regelleistung anzubieten und seine vertraglichen Bestimmungen entsprechend anzupassen. Die dagegen vom Kläger im Mai 2011 erhobene Klage blieb sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

Wäschekennzeichnung rechtlich nicht zulässig

Zur Begründung führte der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, nach dem Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung für das Land Hessen sei die Kennzeichnung von Wäschestücken Teil der Regelleistung Wäscheversorgung und deshalb mit dem Regelsatz abgegolten. Die Erhebung eines Zusatzbeitrages für die Wäschekennzeichnung bei Einzug in ein Pflegeheim sei deshalb rechtlich nicht zulässig. Wie jeder Betreiber einer gewerblichen Wäscherei oder Reinigung habe auch der Träger von Pflegeheimen durch heiminterne Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass Wäschestücke nach der Reinigung jedem Heimbewohner wieder zugeordnet bzw. zugeführt werden können. Auch diese Organisation zur Wäscheidentifizierung sei mit dem Regelsatz abgegolten. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hessischer-VGH_10-A-90213_Kein-Zusatzbeitrag-fuer-Waeschekennzeichnung-in-hessischen-Pflegeheimen.news16461.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16461 Dokument-Nr. 16461

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.