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Teilzeitbeschäftigten verbeamteten Lehren steht eine Vergütung für geleistete Mehrarbeit auf der Basis ihrer regulären Besoldung zu. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Geklagt hatten eine
Der für Beamtenrecht zuständige 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem nur teilweise entsprochen. Nach der Entscheidung des Gerichts sind verbeamtete
Leiste ein teilzeitbeschäftigter
Des Weiteren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass sog. Bereitschaftsdienst für Vertretungen nicht zusätzlich zu vergüten ist, wenn die Zeit, in der ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/09 des Hessischen VGH vom 05.05.2009
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Dokument-Nr. 7818
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