wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 15.06.2017
5 U 16/16 -

Zusatzkosten für Versand bzw. Selbstausdruck von online erworbenen Veranstaltungs­tickets unzulässig

OLG Bremen erklärt Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für unwirksam

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mehrere Klauseln in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) eines Onlineanbieters von Veranstaltungs­tickets für unwirksam erklärt. Mit diesen Klauseln werden den Kunden des Unternehmens beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungs­tickets für den Versand (sogenannter "Premiumversand) bzw. den Selbstausdruck der Tickets (sogenanntes "Ticketdirekt") besondere Entgelte abverlangt.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt auf einem unter einer Internetadresse erreichbaren Onlineportal einen Telemediendienst, der Tickets für Veranstaltungen beschafft, vermittelt und den Kunden zur Verfügung stellt. Die Beklagte bietet für die von ihr vertriebenen Tickets u.a. einen sogenannten Premiumversand für 29,90 Euro sowie die Option "ticketdirekt" an, bei der sich der Kunde das Ticket über den eigenen PC ausdruckt, zum Preis von 2,50 Euro. Diese Beträge werden innerhalb des Bestellvorgangs auf den sogenannten "Normalpreis" des Tickets aufgeschlagen, der nach den Geschäftsbedingungen des Anbieters bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Vorverkaufsgebühr und eine Bearbeitungsgebühr enthält.

Mit einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erwirkten Urteil hat das Landgericht Bremen die genannten Klauseln für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil richtete sich die vor dem Oberlandesgericht Bremen geführte Berufung der Beklagten.

Klauseln sind intransparent

Das Oberlandesgericht Bremen wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich bei den oben genannten Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden, die einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte unterworfen seien. Die von der Beklagten verwendeten Klauseln seien intransparent. Die Option "Premiumversand" enthalte, wie sich schon aus der mit 29,90 Euro mitgeteilten Höhe ergebe, neben den reinen Aufwendungen für den Versand des Tickets Bearbeitungsgebühren in unbekannter Höhe, obwohl derartige Bearbeitungsgebühren bereits in dem sogenannten Normalpreis des Tickets enthalten sein sollen. Zudem lasse sich die Beklagte damit die von ihr erbrachte Vermittlungstätigkeit vergüten, obwohl sie diese Tätigkeit nach eigener Darstellung im Interesse des Veranstalters erbringe. Schließlich wälze die Beklagte damit Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden ab, die sie vertraglich ohnehin schulde bzw. die sie im eigenen Interesse erbringe. Das Vorstehende gelte im Prinzip auch für die im sogenannten ticketdirekt-Verfahren verlangte Pauschale von 2,50 Euro. Hier komme noch hinzu, dass der Beklagten bei dieser Art der Ticketübermittlung keine eigenen Aufwendungen, deren Ersatz sie möglicherweise verlangen könne, entstünden. Vielmehr übermittle sie dem Kunden bei dieser Option lediglich einen Link, mit dem der Kunde auf ohnehin im Computersystem der Beklagten vorhandene elektronische Daten zugreifen könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2017
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Hanseatisches-Oberlandesgericht-in-Bremen_5-U-1616_Zusatzkosten-fuer-Versand-bzw-Selbstausdruck-von-online-erworbenen-Veranstaltungstickets-unzulaessig~N24422

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24422 Dokument-Nr. 24422

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.