wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hamburgisches Verfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.2022
HVerfG 1/22 -

AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Anhörung im Verfassungs- und Bezirksausschuss der Bürgerschaft

Anhörung kann ungeachtet der Beanstandung stattfinden

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute einen Eilantrag der Hamburger AfD-Fraktion abgelehnt, die im einstweiligen Rechtsschutz eine für morgen geplante Expertenanhörung im Verfassungs- und Bezirksausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft verhindern wollte. Grund dafür waren Unstimmigkeiten im Ausschuss darüber, wie viele Sachverständige die einzelnen Fraktionen benennen können. Die Anhörung bezieht sich auf das Thema „Klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus, Antisemitismus und Extremismus sowie zur Förderung des Ehrenamts auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg“.

Im Vorfeld hatte die AfD-Fraktion zwei sog. Auskunftspersonen benannt, während ihr nach einer in der letzten Ausschusssitzung am 17. Dezember 2021 getroffenen Mehrheitsentscheidung ebenso wie den anderen Oppositionsfraktionen lediglich die Benennung eines Experten oder einer Expertin zugestanden wurde.

Gleichberechtigte Teilhabe an parlamentarischen Willensbildung verletzt?

Die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Walczak haben daraufhin am 6. Januar 2022 ein sog. Organstreitverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingeleitet. Damit beanstanden sie, dass über die Anzahl der Auskunftspersonen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ohne ausdrückliche Bezeichnung des Beschlussgegenstands in der Tagesordnung abgestimmt wurde und machen geltend, dass dieses Vorgehen sie in der von Art. 7 Abs. 1 HV geschützten gleichberechtigten Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletze.

Lediglich Verfahren der Beschlussfassung gerügt - Anhörung kann stattfinden

Nach der Entscheidung über einen am 6. Januar 2022 zugleich gestellten Eilantrag kann die morgige Anhörung ungeachtet dieser Beanstandung stattfinden, denn gerügt wird damit lediglich das Verfahren der Beschlussfassung, nicht aber deren Folge: Dass die nach einer Proporzregelung festgelegte Zahl der Sachverständigen je Fraktion verfassungsmäßige Rechte der Antragsteller verletze, machen diese nicht geltend. Hinzu kommt, dass alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme des für die AfD-Fraktion teilnehmenden Abgeordneten für die getroffene Regelung gestimmt haben, so dass die Abstimmung aller Voraussicht nach auch bei einer vorherigen Bekanntgabe des Abstimmungsgegenstands nicht anders ausgefallen wäre.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2022
Quelle: Hamburgisches Verfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hamburgisches-VerfG_HVerfG-122_AfD-Fraktion-scheitert-mit-Eilantrag-gegen-Anhoerung-im-Verfassungs-und-Bezirksausschuss-der-Buergerschaft.news31283.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31283 Dokument-Nr. 31283

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.