wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.07.2013
1 Bs 231/13 -

Inklusionsschüler unterliegen nicht dem allgemeinen Verteilungsverfahren

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können Schulen vorab zugewiesen werden

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Praxis der Behörde für Schule und Berufsbildung gebilligt, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Inklusionsschüler) den einzelnen Schulen vorab zuzuweisen.

Zur Begründung führte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht aus, dass die Inklusionsschüler den Schulen nicht im allgemeinen Verteilungsverfahren zuzuweisen seien, nach welchem bei Kapazitätsengpässen der aufnehmenden Schule die Plätze insbesondere nach den Kriterien der Länge des Schulweges, dem Besuch von Geschwisterkindern an der Schule und dem Besuch der Vorschulklasse an der angewählten Grundschule vergeben werden. Die gesetzlichen Regelungen über die Zuweisung der Inklusionsschüler hätten Vorrang vor den allgemeinen Verteilungsregelungen für andere Schüler. Dies bevorzuge Inklusionsschüler nicht ungerechtfertigt, da es ohne den gesetzlich geregelten Vorrang zu einer völlig ungleichen Verteilung der Inklusionsschüler kommen und dies zu einer Überforderung sämtlicher Beteiligten führen könne. Der Vorrang sei notwendig zur Erreichung der mit dem Inklusionsgedanken verfolgten Ziele.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2013
Quelle: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Hamburgisches-Oberverwaltungsgericht_1-Bs-23113_Inklusionsschueler-unterliegen-nicht-dem-allgemeinen-Verteilungsverfahren.news16400.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16400 Dokument-Nr. 16400

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.