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Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Zeichen, das auf Marihuana anspielt, beim gegenwärtigen Stand des Rechts nicht als Unionsmarke eingetragen werden darf. Ein solches Zeichen verstößt gegen die öffentliche Ordnung.
Im Jahr 2016 meldete Frau Santa Conte ein Bildzeichen (bestehend aus dem Schriftzug "CANNABIS Store Amsterdam", geschrieben auf einem schwarzen Untergrund mit einer grünen stilisierten Darstellung des Cannabisblatts) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als
Das EUIPO wies ihre Anmeldung zurück, weil es die Auffassung vertrat, dass das Zeichen gegen die
Mit seinem Urteil wies das Gericht die Klage ab, wodurch die Entscheidung des EUIPO bestätigt wurde. Das Gericht stellte fest, dass das EUIPO zu Recht die Ansicht vertreten habe, dass die stilisierte Darstellung des Cannabisblatts das mediale Symbol für Marihuana sei und das Wort "amsterdam" auf die Tatsache Bezug nehme, dass es in der Stadt Amsterdam Verkaufsstellen für dieses aus
Hinsichtlich des Begriffs "öffentliche Ordnung" merkt das Gericht an, dass zwar derzeit die Frage der Legalisierung von
Das Gericht betont, dass, da eine der Funktionen einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2019
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28207
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