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Das Gericht der Europäischen Union hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Durch Tests, die mit leerem Behälter durchgeführt werden, wird die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen.
Seit dem 1. September 2014 werden alle in der Europäischen Union verkauften
Die Dyson Ltd. vermarktet
Dyson erhob Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung. Mit Urteil vom 11. November 2015 (Az. T-544/13) wies das Gericht der Europäischen Union die Klage ab. Dyson legte ein Rechtsmittel ein, dem der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 11. Mai 2017 (Az. C-44/16 P) stattgab. Der Gerichtshof stellte fest, dass das Gericht eines der Argumente von Dyson umqualifiziert hatte, weil es der Ansicht war, dass Dyson die Ausübung der Befugnis der Kommission für den Erlass der streitigen Verordnung beanstandet habe. Der Gerichtshof hält es für eindeutig, dass Dyson die fehlende Zuständigkeit der Kommission für den Erlass der Verordnung rügte. Dyson machte nämlich geltend, dass ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie missachtet worden sei, und rügte nicht einen offensichtlichen Beurteilungsfehler der Kommission. Der Gerichtshof hat die Sache daher an das Gericht zurückverwiesen, damit es über dieses Vorbringen von Dyson entscheidet.
In seinem Urteil folgte das Gericht der Europäischen Union nun dem Vorbringen von Dyson und erklärt die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig. Das Gericht wies darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil hervorgehoben hat, dass die Information des Verbrauchers über die
Sodann stimmt es dem Gerichtshof zu, dass die Richtlinie die Harmonisierung der einzelstaatlichen Maßnahmen hinsichtlich der Information der Endverbraucher über den Energieverbrauch "während des Gebrauchs" bezweckt, damit sie "effizientere" Produkte wählen können. Somit war die Kommission, wollte sie sich nicht über einen wesentlichen Aspekt der Richtlinie hinwegsetzen, verpflichtet, sich für eine Berechnungsmethode zu entscheiden, mit der die
Die von der Kommission zur Berechnung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2018
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 26661
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