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Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.
Im Jahr 2009 erließ die EU eine neue
Gegen diesen Beschluss hat
Entgegen der Ansicht der Kommission halt der Präsident den Eilantrag Deutschlands für zulässig. Zwar ist ein Eilantrag, der sich auf die Aussetzung des Vollzugs einer negativen Entscheidung beschrankt, grundsätzlich unzulässig, weil die Aussetzung für sich allein die Situation des Antragstellers nicht verändern kann.
Der Präsident des Gerichts stellt zudem fest, dass
Der Präsident weist insbesondere darauf hin, dass die Kontroverse zwischen der Bundesregierung und der Kommission um die "richtigen"
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 15856
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