wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 29.08.2001
1 K 120/00 -

Zweitstaubsauger steuerlich absetzbar

Finanzgericht des Saarlandes stärkt Arbeitnehmer mit berufsbedingtem Zweitwohnsitz

Arbeitnehmer, die aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt führen, können die daraus entstehenden Werbungskosten als "notwendige Mehraufwendungen" steuerlich absetzen.

Die Richter entschieden, dass solche Mehraufwendungen die Kosten für die zusätzliche zweite Wohnung, gleichgültig ob sie möbliert oder unmöbliert angemietet werde, umfasse. Die Begrenzung auf die notwendigen Mehraufwendungen solle hingegen sicherstellen, dass die Kosten nicht unangemessen hoch ausfallen, sondern sich die Wohnung sowohl nach ihren Räumlichkeiten wie nach ihrer Ausstattung auf das zum Leben Notwendige beschränke. Werde die Wohnung vom Steuerpflichtigen selbst eingerichtet, sei deshalb lediglich die Anschaffung preisgünstiger notwendiger Möbel und einer funktionellen Küchen- und Sanitäreinrichtung, ohne die ein ordentliches Wohnen nicht möglich sei, begünstigt.

Auch Staubsauger ist notwendiger Hausrat

Als Hausrat komme für die erforderliche Wohnungsreinigung auch ein normaler Staubsauger in Betracht. Bei den Kommunikationsmitteln komme zwar kein Zweitfernseher oder eine Stereoanlage, wohl aber ein Radio in Betracht. Der durch das Einkommenssteuergesetz eröffnete Werbungskostenabzug habe nicht zum Ziel, dem auswärts beschäftigten Steuerpflichtigen auf Kosten der Allgemeinheit die Finanzierung einer zweiten Wohnung auf dem selben oder vergleichbaren Standard seiner Heimatwohnung zu ermöglichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2008
Quelle: ra-online (we)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-des-Saarlandes_1-K-12000_Zweitstaubsauger-steuerlich-absetzbar.news6948.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6948 Dokument-Nr. 6948

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.