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Ein Vater, der gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid durch einen Rechtsanwalt erfolgreich Einspruch eingelegt, Unterlagen aber erst im Einspruchsverfahren vorlegt (Studienbescheinigung der Tochter), die er schon früher hätte vorlegen können, kann keine Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten verlangen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Streiffall teilt der Kläger nach dem Abitur seiner Tochter der
Dagegen legte der Kläger - vertreten durch einen Rechtsanwalt -
Gegen die
Die Klage des Klägers blieb erfolglos. Zur Begründung führte das Finanzgericht aus, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2016
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
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Dokument-Nr. 22800
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