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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde zugunsten des Klägers für seinen Sohn
Dagegen legte der Kläger Einspruch ein und machte geltend, dass das
Einspruch und Klage blieben jedoch erfolglos. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hielt den Einwand des Klägers für irrelevant. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2019
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online (pm/kg)
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