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Schulgeld für den Schulbesuch im nichteuropäischen Ausland kann nur dann bei den Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden, wenn eine anerkannte "Deutsche Schule" besucht wird. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im Streitfall besuchte die Tochter des Klägers im Streitjahr 2005 zunächst ein Gymnasium in Rheinland-Pfalz (10.Klasse). Ab Juli 2005 besuchte sie dann die 11. Klasse einer
Mit der Klage trugen die Kläger u.a. vor, die Tochter sei von ihrer
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, Schulgeld könne nach der gesetzlichen Regelung allenfalls in Höhe von 30 % des Entgelts – ohne Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, hier also höchstens 1.889 Euro – bei den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2010
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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