kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verluste, die bei Ausübung einer so genannten Übungsleitertätigkeit entstehen, sind steuerlich auch dann abzugsfähig, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger im Jahre 2009 nebenberuflich als Tanzsportübungsleiter tätig. Nach der gesetzlichen Regelung (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes -EStG -) bleiben dabei die
Im Streitfall hatte der Kläger aus seiner Übungsleitertätigkeit
Mit seiner gegen die Entscheidung des Finanzamts angestrengten Klage machte der Kläger u.a. geltend, dass der Gesetzgeber im Grundsatz davon ausgegangen sei, dass der doppelte Ansatz des Freibetrages verhindert werden sollte, indem bei den Freibetrag übersteigenden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab der Klage statt. Es führte u.a. aus, dass der Gesetzeswortlaut zunächst klarstelle, dass das Abzugsverbot auf den Betrag der steuerfreien
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2011
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Neustadt-Weinstrasse_2-K-199610_Einnahmen-liegen-unterhalb-des-steuerfreien-Betrags-Verluste-aus-nebenberuflicher-Uebungsleitertaetigkeit-sind-dennoch-abzugsfaehig~N11962
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11962
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.