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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.
Im Streitfall war die Klägerin als Hauswirtschafterin bei einer kirchlichen Einrichtung nichtselbständig tätig. Während ihrer Arbeitszeit wurde sie in der Küche und in der Cafeteria etc. der Einrichtung eingesetzt. Nach dem Hygieneplan für Personal sowie einer Bestätigung des Verwaltungsleiters war sie gehalten, helle, kochfeste
Demgegenüber war die Klägerin mit der bei dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz angestrengten Klage u.a. der Ansicht, ihre gesamte Arbeitskleidung trage das Firmenlogo, sie trage alle Kleidungsstücke bei der Arbeit, daher führten auch alle Reinigungsaufwendungen zu
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, Aufwendungen für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2010
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 10629
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