wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.07.2008
2 K 1238/08 -

Keine doppelte Haushaltführung bei Aufenthalt im Wohnmobil

Wohnmobil wird für Wochenendheimfahrten genutzt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können, wenn die auswärtige Unterbringung in einem Wohnmobil stattfindet.

Im Streitfall wohnte der Kläger in Rheinland-Pfalz und war im Streitjahr 2005 bei einem Unternehmen in Hamburg angestellt. Schon für das Jahr 2004 hatte das Finanzamt die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemachten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht anerkannt. Der Kläger hatte ein Wohnmobil, das er während der Arbeitswoche in Hamburg als Unterkunft - das Fahrzeug stand dann auf dem Firmengelände - wie auch für die Fahrten zwischen seinem Wohnort in Rheinland-Pfalz und Hamburg nutzte.

Für das Jahr 2005 beantragte der Kläger - bei den gleichen Gegebenheiten wie schon im Jahr 2004 - erneut die Berücksichtigung von weiteren, auf die doppelte Haushaltsführung entfallenden Werbungskosten in Höhe von rd. 3.300 .- €, was vom Finanzamt aber abgelehnt wurde.

Gericht: Wohnmobil verbleibt nicht an Beschäftigungsort

Die dagegen angestrengte Klage war jedoch nicht erfolgreich. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, eine doppelte Haushaltsführung liege (nur) vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhalte, beschäftigt sei und auch am Beschäftigungsort wohne. Erforderlich sei also eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte; daher doppelte Haushaltsführung. Von einem Wohnen bzw. einem Führen eines (zweiten) Haushalts am Beschäftigungsort, könne bei einem Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn das Fahrzeug, wie das im Streitfall geschehe, nicht am auswärtigen Standort verbleibe, sondern zu Wochenendheimfahrten bzw. weiteren Dienst - oder Privatfahrten verwendet werde.

Außerdem sei festzustellen, dass das Finanzamt von den insgesamt geltend gemachten Werbungskosten von rd. 11.000.-€ bereits einen Betrag von rd. 8.100.- € berücksichtigt habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz vom 28.08.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Neustadt-Weinstrasse_2-K-123808_Keine-doppelte-Haushaltfuehrung-bei-Aufenthalt-im-Wohnmobil.news6604.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6604 Dokument-Nr. 6604

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.