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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können, wenn die auswärtige Unterbringung in einem Wohnmobil stattfindet.
Im Streitfall wohnte der Kläger in Rheinland-Pfalz und war im Streitjahr 2005 bei einem Unternehmen in Hamburg angestellt. Schon für das Jahr 2004 hatte das Finanzamt die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemachten
Für das Jahr 2005 beantragte der Kläger - bei den gleichen Gegebenheiten wie schon im Jahr 2004 - erneut die Berücksichtigung von weiteren, auf die
Die dagegen angestrengte Klage war jedoch nicht erfolgreich. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, eine
Außerdem sei festzustellen, dass das Finanzamt von den insgesamt geltend gemachten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz vom 28.08.2008
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Dokument-Nr. 6604
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