kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 Euro) erzielt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens lebt in Rheinhessen und ist nebenberuflich als Fotograf, Autor und Tauchlehrer selbständig tätig. Das beklagte Finanzamt wies ihn erstmals im Jahr 2011 darauf hin, dass er wegen dieser selbständigen Tätigkeit verpflichtet sei, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Der Kläger wandte ein, dass die Gewinne aus seiner selbständigen Arbeit in Zukunft nur bei ca. 500 Euro pro Jahr liegen würden. Außerdem lehne er die Übermittlung persönlicher Daten via Internet grundsätzlich ab, weil er selbst bereits einschlägige Erfahrungen mit Internetmissbrauch habe machen müssen. Selbst beim Internet-Banking könne keine absolute Sicherheit garantiert werden.
Das Finanzamt lehnte seinen Antrag auf künftige Abgabe von Einkommensteuererklärungen in Papierform dennoch ab. Auch Einspruch und Klage des Klägers blieben erfolglos. Zur Begründung führte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz aus, dass nach dem Einkommensteuergesetz die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2015
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Neustadt-Weinstrasse_1-K-220413_Einkommensteuererklaerung-muss-in-elektronischer-Form-abgegeben-werden~N21481
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21481
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.