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Pensionsverpflichtungen, die im Rahmen eines Betriebsübergangs entgeltlich erworben wurden, sind mit ihren Anschaffungskosten und nicht mit dem Teilwert nach § 6 a Abs. 3 EStG zu bewerten. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls übernahm im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fertigungsbetriebs auch die Pensionsverpflichtungen für die übergegangenen Arbeitnehmer (Betriebsübergang nach § 613 a BGB). Die Vertragsparteien vereinbarten hierfür eine Minderung des für den Betrieb zu zahlenden Kaufpreises. Das Finanzamt bewertete die Pensionsrückstellung zum Jahresende mit dem unter den
Das Finanzgericht Münster bewertete die Pensionsrückstellung dagegen mit deren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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