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Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6 a GrEStG Anwendung. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung entschieden. Das FG Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Antragstellerin war eine GmbH, die im Zuge einer
Der gerichtliche Aussetzungsantrag hatte Erfolg. Es bestünden, so das FG, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheids. Die mit der
Dies gelte auch dann, wenn, wie im Streitfall, ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2022
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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