wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.06.2017
8 K 3992/14 GrE -

Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Verfassungs­rechtlich geschütztes Selbst­bestimmungs­recht befreit Kirchen nicht von allgemein geltenden (Steuer-)Gesetzen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer auslöst, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Kirchengemeinde, wurde durch bischöfliche Urkunde neu errichtet und entstand durch die Zusammenlegung von insgesamt neun Pfarreien und Kirchengemeinden. Zwei dieser Kirchengemeinden waren gemeinsam die einzigen Gesellschafter einer GmbH, zu deren Vermögen Grundbesitz gehörte. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Zusammenlegung der Kirchengemeinden einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang darstelle, weil die Klägerin infolgedessen alle Anteile an der grundbesitzenden GmbH erworben habe.

Erwerb aller Anteile an grundbesitzender Kapitalgesellschaft ist grunderwerbsteuerpflichtig

Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht Münster ab. Durch den Übergang des Vermögens der einzelnen Kirchengemeinden hätten sich alle Anteile an der grundbesitzenden GmbH bei der Klägerin vereinigt. Der Erwerb aller Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft sei nach der einschlägigen steuerlichen Regelung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG) grunderwerbsteuerpflichtig. Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift dahingehend, dass der Übergang von Gesellschaftsanteilen infolge kirchlicher Organisationsmaßnahmen keine Grunderwerbsteuer auslöse, komme nicht in Betracht. Eine solche Ausnahme sei durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht geboten, denn dieses Recht befreie die Kirchen nicht von den allgemein geltenden (Steuer-)Gesetzen. Auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer lägen nicht vor. Insbesondere könne der Übergang der Kapitalgesellschaftsanteile infolge der Zusammenlegung der Gemeinden einer - steuerfreien - Grundstücks- bzw. Anteilsschenkung nicht gleich gesetzt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenster_8-K-399214-GrE_Zusammenlegung-von-Kirchengemeinden-kann-Grunderwerbsteuer-ausloesen.news24558.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24558 Dokument-Nr. 24558

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.