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Die Tätigkeit als Rechtsreferendar ist mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Lesetipp - refrago:
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war Partner einer Steuerberatersozietät und trat daneben den juristischen Vorbereitungsdienst an. Für die Steuerberatertätigkeit erteilte ihm der Dienstherr zwar eine Nebentätigkeitsgenehmigung von bis zu acht Wochenstunden. Allerdings widerrief die vorliegend beklagte
Das Finanzgericht Münster gab der
Eine Wiederbestellung des Klägers als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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