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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand - im Gegensatz zu an ehrenamtliche Richter gezahlten Entschädigungen für Zeitaufwand - steuerpflichtig sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war Mitglied bzw. alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates einer Krankenkasse und Mitglied der Vertreterversammlung einer weiteren Körperschaft des öffentlichen Rechts. Von diesen Körperschaften erhielt er pauschale Entschädigungen für
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Auffassung nicht und wies die Klage ab. Da zu den Aufgaben des Klägers insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung der jeweiligen Körperschaft gehört habe, sei er mit einem Aufsichtsratsmitglied vergleichbar. Die Entschädigungen stellten außerdem auch eine Gegenleistung für erbrachten Arbeitsaufwand außerhalb der Sitzungen dar, was bei den an ehrenamtliche Richter gezahlten Entschädigungen gerade nicht der Fall sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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