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Die Überlassung von Räumlichkeiten und Einrichtungen an Hochschulbedienstete gegen Zahlung eines pauschalierten Nutzungsentgeltes unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im Streitfall hatte die klagende
Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster teilte die Auffassung des Finanzamtes nicht. Die
Auch in dem zweiten Streitpunkt gab das Gericht der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Finanzgerichts Münster
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Dokument-Nr. 7721
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