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Das Finanzgericht Münster hat zu den Voraussetzungen, unter denen eine Hundezüchterin zur umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerin wird, Stellung genommen.
Die Klägerin züchtet in ihrem Privathaus Hunde einer bestimmten Rasse, die sie unter anderem auf ihrer Homepage zum
Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG hat die Klägerin als Unternehmerin behandelt und ihre Umsätze aus der
Der hohe Qualitätsstandard, den sie an die Auswahl ihrer Zuchthunde und auch an die Auswahl der Käufer anlege, habe gleichzeitig einen werbenden Effekt. Da das Unterhalten eines Geschäftslokals für ein Auftreten wie ein Händler nicht erforderlich sei, stehe der Umstand, dass die Hunde im Privathaushalt der Klägerin lebten und sie die Nächte nach einem Wurf zusammen mit der Hündin verbringe, ihrer wirtschaftlichen Betätigung nicht entgegen. Die Klägerin sei auch über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt und damit nachhaltig tätig geworden.
Schließlich sei es vor dem Hintergrund des im Mehrwertsteuersystem geltenden Neutralitätsprinzips als Ausprägung des Gebots der Wettbewerbsgleichheit systemgerecht, die Umsätze der Klägerin der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30298
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