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Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 3. August 2020 (Az. 5 K 2493/18 E) entschieden.
Im hier vorliegenden Fall erwarb der Kläger im Jahr 2013 eine
Das Finanzamt erfasste für 2016 einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG, in den es den Teilbetrag von 45.000 € einbezog. Auch insoweit sei gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG eine zehnjährige Frist anzusetzen, weil mit dem
Die hiergegen erhobene Klage hatte in Bezug auf das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2020
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29196
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