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Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die für einen Einspruch als zuständige Behörde lediglich das "zuständige Generalvikariat" benennt, ist unzureichend.
Gegenüber dem in Polen katholisch getauften Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls setzte das Finanzamt mit der Einkommensteuer auch die katholische
Der Kläger legte gegen den Kirchensteuerbescheid
Das Finanzgericht Münster entschied zunächst, dass der
Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, weil der Kläger Mitglied der katholischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2012
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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