kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Veräußert ein Unternehmer einen ausländischen Betrieb mit Verlust, so ist dieser Verlust im Inland in voller Höhe – und nicht etwa nur zu einem Fünftel – bei der Ermittlung des Einkommensteuersatzes in Abzug zu bringen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die in Deutschland lebenden Kläger eine ärztliche Gemeinschaftspraxis in der Schweiz eröffnet, diese aber bereits kurze Zeit später mit Verlust wieder verkauft. Das Finanzamt erkannte den Verlust bei der Festsetzung der Einkommensteuer im Rahmen der Berechnung des Steuersatzes (so genannter Progressionsvorbehalt) zwar dem Grunde nach steuermindernd an, allerdings unter Hinweis auf § 32 b EStG nur zu einem Fünftel.
Das Finanzgericht Münster folgte jedoch den Klägern, die eine vollständige Anerkennung des Veräußerungsverlustes begehrten. Das Einkommensteuergesetz – so das Gericht – sehe in § 32 b Abs. 2 Nr. 2 einen beschränkten Ansatz in Höhe eines Fünftels lediglich für im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Muenster_4-K-347709-E_FG-Muenster-Volle-Beruecksichtigung-auslaendischer-Veraeusserungsverluste-beim-Progressionsvorbehalt~N11567
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11567
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.