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Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im Streitfall hatte die Ehefrau des Klägers eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, über die auch die studierende Tochter mitversichert war. Der Umfang des Versicherungsschutzes entsprach dem einer gesetzlichen
Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/09 des FG Münster vom 15.07.2009
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Dokument-Nr. 8152
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