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Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Professor an einer Universität beschäftigt. Der Ort, an dem er mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern lebt, liegt etwa 2 Stunden von seiner Arbeitsstätte entfernt. Aus diesem Grund hatte der Kläger ursprünglich eine Zweitwohnung in der Nähe der Universität. Diese gab er jedoch auf und bezog eine neue Zweitwohnung, die 83 km von der Universität, aber nur 47 km vom Familienwohnsitz entfernt liegt.
Das beklagte Finanzamt erkannte keine Kosten für eine
Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Für eine aus beruflichem Anlass begründete
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 16781
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