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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sogenannte "Fünftel-Regelung") anwendbar ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls erbrachte gegenüber seiner Arbeitgeberin in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 330
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Ansicht und gab der Klage statt. Das Gericht führte zur Begründung aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27563
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