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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen ist.
Die Klägerinnen sind Erben eines Architekten, der sein Büro in seinem ansonsten zu Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus unterhielt. Das Büro umfasste 22,62 % der Wohnfläche. Zum Grundstück gehört ein ca. 150 m² großer
Die Klage hat in vollem Umfang Erfolg gehabt. Das Finanzgericht Münster ist der Auffassung der Klägerinnen gefolgt, wonach der anteilige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2023
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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