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Der Verkauf von Erstexemplaren durch einen Verlag an Buchautoren, die hierfür zur Abdeckung der Druckkosten einen höheren Preis als den Ladenpreis zahlen, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Daher sind die Herstellung der Bücher und die Lieferung an die Autoren zu den jeweils vereinbarten Preisen insgesamt nur mit 7 % zu versteuern. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt einen Verlag, der
Das Finanzamt teilte die hierfür entrichteten Entgelte in einen dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Kaufpreis für Buchlieferungen und in einen so genannten Druckkostenzuschuss auf, der dem
Dieser Auffassung folgte das Finanzgericht Münster nicht und gab der Klage statt. Die Herstellung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 15644
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