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Das Finanzgerichts Münster entschieden, dass die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung verfassungsgemäß ist.
Die Klägerin erhielt im Streitjahr 2012 eine Einmalzahlung aus einer
Das FG hat die Klage abgewiesen. Die Einmalzahlung sei unstreitig gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG als Leistung aus einer
Die volle Versteuerung sei auch
Die Eigentumsgarantie sei nicht verletzt, da der Klägerin unter Berücksichtigung der zeitlichen Streckung der Krankenversicherungsbeiträge und der Ersparnis aus der Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung in der Ansparphase tatsächlich im Ergebnis ca. 20.000 € von der Versicherungsleistung verblieben. Schließlich sei nicht der Staat, sondern das Versicherungsunternehmen für eine etwaige steuerliche Falschberatung der Klägerin bei Abschluss des Vertrages verantwortlich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2020
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29631
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